OFFENER Brief an das Verkehrsministerium:
Umsetzung der EU-RL 2001/42/EG: wurde der Luftverkehr absichtlich vergessen?
 
----- Original Message -----
From: Johanna Aschenbrenner-Faltl
To: post@bmvit.gv.at
Cc: Florian.MATIASEK@bmvit.gv.at ; ursula.platzer-schneider@lebensministerium.at ; BMVIT Mag.Robert Böhm ; ORR Mag. Johannes Scheuringer ; VB Ing. Mag.iur. Manfred Bialonczyk ; MR Dr. Karl Prachner ; sabine.mayer@umweltbundesamt.at ; Heger Susanne ; martin.fischer@hegerpartner.com
Sent: Wednesday, December 19, 2007 5:00 AM
Subject: Umsetzung der EU-RL 2001/42/EG ohne Luftverkehr

Sehr geehrter Herren!
Da ich - ausgenommen von der Dame des Umweltbundesamtes - auf tieferstehendes e-mail 6 Wochen lang weder Lesebestätigung noch Antwort erhalten habe, übermittle ich Ihnen dieses nun nochmals und ersuche um Empfangsbestätigung sowie Bestätigung der Weiterleitung an die als Kopienempfänger Genannten durch die Posteinlaufstelle
 
und um Beantwortung der Fragen durch die mittels Kopien angeschriebenen Beamten, vor allem von Herrn DI Florian Matiasek, auf den angeblich die legistischen Arbeiten zurückgehen sollen!
 
Dieses mail ist als OFFENER Brief zu verstehen, da er ins Internet gestellt wird.
 
Mit freundlichen Grüßen
Johanna Aschenbrenner-Faltl


----- Original Message -----
From: Johanna Aschenbrenner-Faltl
To: office@bmvit.gv.at
Cc: Florian.MATIASEK@bmvit.gv.at ; ursula.platzer-schneider@lebensministerium.at ; BMVIT Mag.Robert Böhm ; ORR Mag. Johannes Scheuringer ; VB Ing. Mag.iur. Manfred Bialonczyk ; MR Dr. Karl Prachner ; sabine.mayer@umweltbundesamt.at
Sent: Tuesday, October 30, 2007 10:59 AM
Subject: Umsetzung der EU-RL 2001/42/EG ohne Luftverkehr

An das
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
z. Hdn. DI Florian Matiasek
 
Betrifft:
Umsetzung der EU-RL 2001/42/EG zum Thema Verkehrslärm;
wurde der Fluglärm absichtlich ausgelassen?
 
Sehr geehrte Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr VB DI Matiasek!

Bekanntlich steht die EU auf dem Standpunkt, dass dann, wenn eine RL nicht, oder nicht vollständig umgesetzt ist, die EU-RL unmittelbar anzuwenden ist und judizieren alle EU-Instanzen so.

Die EU-RL über Lärm stellt klar, dass sie auch (selbstverständlich) für Verkehrslärm gilt.

Nach dem Bundesgesetz 96/I/2005 über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich, das im Wesentlichen auf Ihre legistischen Arbeiten zurückgehen soll, wird unter dem Sinn des Gesetzes in §1 Abs. 2 die Umsetzung der EU-RL in innerösterreichisches Recht erklärt.

Just der Luftverkehr fehlt im §2 Abs.2 (leg.cit.). Auch in anderer Stelle findet sich im Gesetz keine Umsetzung der EU-RL für Luftverkehr, der in der EU-RL naturgemäß nicht ausgenommen ist.

Für den gemeinnützigen Verein AFLG Antifluglärmgemeinschaft, Verein gegen entschädigungslose Grundentwertung durch Flugverkehr, ZVR-Nr.481863180, bitte ich um Mitteilung ob der Luftverkehr und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen vorsätzlich bei der Richtlinienumsetzung ausgelassen wurden, mit dem Ergebnis, dass die EU-RL 2001/42/EG des europäischen Parlamentes und des Rates unmittelbar von dem vollziehenden Beamten anzuwenden ist.

Will man im Ministerium wirklich, dass die genannte Richtlinie des Rates der EU im anhängigen UVP-Verfahren vom Amt der NÖ-Landesregierung als UVP-Behörde tatsächlich unmittelbar angewendet werden muss?
 
Mit freundlichen Grüßen
für der Verein AFLG Antifluglärmgemeinschaft
Johanna Aschenbrenner-Faltl
Schriftführerin