|
OFFENER
Brief an das Verkehrsministerium:
Umsetzung
der EU-RL 2001/42/EG: wurde der Luftverkehr absichtlich
vergessen?
-----
Original Message -----
From:
Johanna Aschenbrenner-Faltl
To:
post@bmvit.gv.at
Cc:
Florian.MATIASEK@bmvit.gv.at
; ursula.platzer-schneider@lebensministerium.at
; BMVIT Mag.Robert Böhm
; ORR Mag. Johannes
Scheuringer ; VB
Ing. Mag.iur. Manfred Bialonczyk ; MR
Dr. Karl Prachner ; sabine.mayer@umweltbundesamt.at
; Heger Susanne
; martin.fischer@hegerpartner.com
Sent:
Wednesday, December 19, 2007 5:00 AM
Subject:
Umsetzung der EU-RL 2001/42/EG ohne Luftverkehr
Sehr
geehrter Herren!
Da
ich - ausgenommen von der Dame des Umweltbundesamtes - auf
tieferstehendes e-mail 6 Wochen lang weder Lesebestätigung noch
Antwort erhalten habe, übermittle ich Ihnen dieses nun
nochmals und ersuche um Empfangsbestätigung sowie
Bestätigung der Weiterleitung an die als Kopienempfänger
Genannten durch die Posteinlaufstelle
und
um Beantwortung der Fragen durch die mittels Kopien
angeschriebenen Beamten, vor allem von Herrn DI Florian Matiasek,
auf den angeblich die legistischen Arbeiten zurückgehen
sollen!
Dieses
mail ist als OFFENER Brief zu verstehen, da er ins Internet
gestellt wird.
Mit
freundlichen Grüßen
Johanna
Aschenbrenner-Faltl
-----
Original Message -----
From:
Johanna Aschenbrenner-Faltl
To:
office@bmvit.gv.at
Cc:
Florian.MATIASEK@bmvit.gv.at
; ursula.platzer-schneider@lebensministerium.at
; BMVIT Mag.Robert Böhm
; ORR Mag. Johannes
Scheuringer ; VB
Ing. Mag.iur. Manfred Bialonczyk ; MR
Dr. Karl Prachner ; sabine.mayer@umweltbundesamt.at
Sent:
Tuesday, October 30, 2007 10:59 AM
Subject:
Umsetzung der EU-RL 2001/42/EG ohne Luftverkehr
An
das
Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie
z.
Hdn. DI Florian Matiasek
Betrifft: Umsetzung
der EU-RL 2001/42/EG zum Thema Verkehrslärm; wurde der
Fluglärm absichtlich ausgelassen?
Sehr
geehrte Damen und Herren!
Sehr
geehrter Herr VB DI Matiasek!
Bekanntlich steht
die EU auf dem Standpunkt, dass dann, wenn eine RL nicht, oder
nicht vollständig umgesetzt ist, die EU-RL unmittelbar
anzuwenden ist und judizieren alle EU-Instanzen so.
Die
EU-RL über Lärm stellt klar, dass sie auch
(selbstverständlich) für Verkehrslärm gilt.
Nach
dem Bundesgesetz 96/I/2005 über die strategische Prüfung
im Verkehrsbereich, das im Wesentlichen auf Ihre legistischen
Arbeiten zurückgehen soll, wird unter dem Sinn des Gesetzes
in §1 Abs. 2 die Umsetzung der EU-RL in innerösterreichisches
Recht erklärt.
Just der Luftverkehr fehlt im §2
Abs.2 (leg.cit.). Auch in anderer Stelle findet sich im Gesetz
keine Umsetzung der EU-RL für Luftverkehr, der in der
EU-RL naturgemäß nicht ausgenommen ist.
Für
den gemeinnützigen Verein AFLG Antifluglärmgemeinschaft,
Verein gegen entschädigungslose Grundentwertung durch
Flugverkehr, ZVR-Nr.481863180, bitte ich um Mitteilung ob der
Luftverkehr und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen
vorsätzlich bei der Richtlinienumsetzung ausgelassen
wurden, mit dem Ergebnis, dass die EU-RL 2001/42/EG des
europäischen Parlamentes und des Rates unmittelbar von dem
vollziehenden Beamten anzuwenden ist.
Will man im
Ministerium wirklich, dass die genannte Richtlinie des Rates der
EU im anhängigen UVP-Verfahren vom Amt der NÖ-Landesregierung
als UVP-Behörde tatsächlich unmittelbar angewendet
werden muss?
Mit
freundlichen Grüßen
für
der Verein AFLG Antifluglärmgemeinschaft Johanna
Aschenbrenner-Faltl Schriftführerin |