Strafverfahren wegen Unterdrückung des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens 
 
Wie berichtet, ist unter der Aktenzahl 39 St 227/09y ein Strafverfahren wegen der widerrechtlichen Unterdrückung und 
Nichtdurchführung der UVP, initiiert durch den Verein BI Wien West, anhängig. 
 
Es geht dabei um jene Ausbaumaßnahmen im Wert von mehreren hundert Millionen Euro, die - nach eigenen Angaben des Flughafens 
eine Kapazitätssteigerung von mindestens 70.000 Flugbewegungen pro Jahr bewirkt haben (Ausbau des bestehenden Pistensystems, 
riesige Abstellund Betankungsflächen für Flugzeuge, Frachtgebäude, Parkhäuser, Erweiterung des bestehenden Terminalsystems, Hangar, etc.). 
 
Dazu kommen die Kapazitätssteigerungen durch den Skylink, der (mit Kosten von fast 1 Milliarde Euro) ebenfalls nicht einer UVP unterzogen wurde. 
 
Im Zentrum der Ermittlungen steht jener Beamter des BMVIT, der als Vertreter der Aufsichtsbehörde BMVIT im Aufsichtsrat des Flughafen Wien 
über viele Jahre tätig war und der auch für die Beschwichtigung der EU-Kommission mit dem „UVB“ zuständig war.
 
Die bisher zuständige Staatsanwältin hat beantragt, für dieses Verfahren entweder freigestellt zu werden oder den Akt an 
die Wirtschaftsabteilung abtreten zu dürfen. Der Oberstaatsanwalt entschied kurz vor Weihnachten, 
dass der Akt der Wirtschaftsabteilung zur weiteren Behandlung übertragen wird. 
 
Die Mühlen der Staatsanwaltschaft mahlen langsam, aber sie mahlen.