UVB-Verfahren vor der EU-Kommission ist zum Abschluss gekommen:
Die Luftfahrtlobby konnte (einmal mehr) ihre Interessen durchsetzen.
Die EU-Kommission hat die Lächerlichkeit des UVB (Umweltverträglichkeitsberichts) als eine Wiedergutmachung für die
widerrechtlich unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung akzeptiert und das Verfahren wegen Verletzung der EU-Richtlinie über die UVP eingestellt.
Das Ergebnis:
Für Ausbaumaßnahmen im Wert von rund 1,5 Milliarden Euro, die – nach eigenen Angaben des Flughafens – eine Kapazitätssteigerung von
mindestens 70.000 Flugbewegungen pro Jahr bewirkt haben, zuzüglich der durch den Skylink neu geschaffenen Kapazitäten ,
müssen als Umweltausgleichsmaßnahme ein paar Wiesen angeschafft werden.
Anders ausgedrückt:
Die Schaffung von Umweltbelastungen im Ausmaß von jedenfalls mehr als 100.000 Flugbewegungen pro Jahr wurde
ohne verbindliche Auflagen zum Schutz der Bevölkerung vor ihren Umweltauswirkungen bewilligt.
Die grüne NR-Abgeordnete Dr. Moser (derzeitige Vorsitzende des Korruptionsausschusses im Parlament) hat die Essenz dieses Verfahrens
in einer Wortmeldung im Parlament Ende November 2011 treffend auf den Punkt gebracht:
Skylink & Co wurden ohne UVP errichtet - ein Wahnsinn.
Bürgerinitiativen haben das erfolgreich in Brüssel zur Sprache gebracht.
Daraufhin kam eine Art Nachholung in Gang.
Über dieses Ex-Post-UVB-Pseudo-Verfahren hat der Rechnungshof im Skylink-Bericht klar geurteilt.
Und zur Rolle des BMVIT hat der Europäische Bürgerbeauftragte (Ombudsmann), er heißt Diamandouros, Klartext gesprochen:
„Die Untersuchung des Ombudsmannes förderte Probleme mit dieser nachträglichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu Tage,
unter anderem einen potentiellen Interessenskonflikt: Das Ministerium, das mit der Prüfung beauftragt war, war dasselbe Ministerium,
das einige der Genehmigungen für das Projekt erteilt hatte.“
Diese Unvereinbarkeit zeigt sich am Schlussbericht ganz klar: Ein Mitarbeiter der beauftragenden BMVIT-Abteilung wird ganz offen
als Autor eines Teils des beauftragten Gutachtens genannt, der Auftraggeber beurteilt sein eigenes Vorgehen also selbst als umweltverträglich!
Auch inhaltlich handelt sich um ein Gefälligkeitsgutachten, der Schlussbericht strotzt vor rechtlichen und inhaltlichen Unsinnigkeiten und Falschaussagen,
geht nicht inhaltlich konkret auf die Stellungnahmen ein, flüchtet vor wissenschaftlichen Klärungen in Verweise auf nicht wissenschaftlich fundierte
Gesetzestexte und baut auf einem medizinischen Wissenstand von vor 20-30 Jahren auf – das jüngste Humanmedizin-Fachliteraturzitat stammt aus 1994.
Allein bei der Beschreibung der Aufgabenstellung wird auf einer einzigen Seite zweimal behauptet, dass nach österreichischem Recht keine UVP-Pflicht
bestanden hätte, was objektiv falsch ist. Damit ist alles über dieses Auftrags- Geschreibsel gesagt.
Und nun soll mit einem halben Hektar Brache und ein paar Hektar Wiesen alles abgetan sein.
Ist es Ihnen als politisch Zuständige nicht unangenehm, mit solchen Gefälligkeitsgutachten EU und Bürger für dumm zu verkaufen?
Immerhin wurden auch die Beteiligungsrechte der Betroffenen über ein Jahrzehnt lang ausgehebelt.
Verkehrsministerin Bures in der Beantwortungsrunde dazu:
Laut der Ministerin wäre ein erfolgreiches, europaweit vorbildliches Mediationsverfahren
mit der Bevölkerung umgesetzt worden, was im Mediationsvertrag festgehalten wurde, wie zB Schwellenwerte, dazu stehe die Ministerin.
Die Ex-Post-UVB sei ein langes Verfahren gewesen, das freiwillig durchgeführt worden wäre. Es habe keine Befangenheit gegeben,
der Beamte habe sich ausschließlich zu Flugtechnik geäußert. Im Übrigen hätte sich die EU hinter das Ergebnis gestellt.
Mängel im Verfahren seien keine zu erkennen gewesen. Es wäre die beste Expertise eingeholt - 4 - worden, es habe kaum Beanstandungen gegeben.
Der Flughafen sei eine für den Standort entscheidende Mobilitätsdrehscheibe, als solcher ist er zu sichern.