Protokoll der Parlamentssitzung vom 18.2.2010
Sie wissen, Frau Minister, Lärm gehört zu einem jener Dinge, unter denen die betroffenen Bürger intensiv leiden
und in ihrer Lebensqualität eingeschränkt werden.
Wann und mit welchen Schwellenwerten wird die Luftverkehr-Immissionsschutzverordnung in Kraft treten?
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures:
Ich habe einen Entwurf vorgelegt, was die Schwellenwerte betrifft. Im Vorfeld dieses Entwurfs
habe ich allerdings eine Studie in Auftrag gegeben. Das zählt übrigens zu diesen vielen
Beraterkosten, nämlich zu denen, die sinnvoll sind, wie alle diese Studien meiner Auffassung nach,
die oft auch parlamentarisch gefordert werden.
Ich habe das Institut für Umwelthygiene der Universität Wien um eine Prüfung der medizinischen Zumutbarkeit
von Lärm ersucht.
Die
Universität Wien hat Empfehlungen dafür abgegeben, was zumutbar ist, ab
wann
es Maßnahmen erfordert und wann Projekte eben nicht umsetzbar sind.
An genau diese Schwellenwerte, die aus der Studie hervorgegangen sind, werde ich mich in der
Verordnung halten – in zwei Schritten; im zweiten Schritt – weil die Studie einen Differenzwert vorgegeben hat
an den unteren Schwellenwert.
Das heißt, ich halte mich an die Empfehlungen, was die Schwellenwerte der medizinischen Zumutbarkeit von Fluglärm betrifft.
Sie liegen weit unter den jetzigen gesetzlichen Regelungen. Und – und das ist mir wichtig – ich werde sozusagen als Ergebnis
der Begutachtung der Verordnung dafür sorgen, dass Schwellenwerte verbindlich anzuwenden sind, wenn in Mediationsverfahren
Schwellenwerte festgelegt wurden, die unter den Schwellenwerten der Verordnung liegen.
Die Werte in der Verordnung werden bei Tag 62 Dezibel und bei Nacht 52 Dezibel betragen,
und im zweiten Schritt bei Tag 60 Dezibel und bei Nacht 50 Dezibel – außer es
ergeben sich im Mediationsverfahren Schwellenwerte, die darunter liegen, dann nämlich, wie gesagt, finden diese Anwendung.