Presseaussendung der Plattform gegen die 3. Piste des Flughafen Wien vom 20. 8. 2012
Plattform gegen die 3. Piste beruft gegen den UVP-Bescheid
Bescheid und Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) der 3. Piste äußerst mangelhaft!
Die Bürgerinitiative „Plattform
gegen die 3. Piste des Flughafen Wien“ hat den UVP-Bescheid zur 3.
Piste eingehend geprüft. Das Ergebnis ist eine Berufung gegen den
Bescheid.
Der Umweltsenat der Republik Österreich wird sich in
nächster Instanz mit der UVP 3. Piste beschäftigen müssen.
Einwände der Bürgerinitiativen nicht behandelt
„Die Argumente der Bürgerinitiative
wurden von der Behörde - das Land NÖ - und in weiterer Folge von
den Sachverständigen des Landes nicht behandelt.
Einwänden ging die
Behörde nicht nach und entsprechende Untersuchungen, die Einwände
widerlegen oder zu einer Aufklärung der Probleme führen,
fehlen
weitgehend“, kritisiert STR Brigitte Krenn, Sprecherin der BI
Plattform gegen die 3. Piste.
Dabei beruft sich das Land NÖ darauf,
dass diese Einwände nicht auf gleicher fachlicher Ebene gestellt
wurden.
Damit übergeht das Land NÖ die Rechtssprechung des
Verwaltungsgerichtshofes, demnach Hinweisen auf
Ergänzungsbedürftigkeit von Gutachten nachgegangen werden muss.
Unterrichten nach wie vor mit Fluglärm!
Selbst so konkrete Punkte wie der
Lärmschutz bei den Schulen z.B. in der Schwechater Ehrenbrunngasse
werden im Bescheid nicht näher behandelt.
Von der Plattform gegen
die 3. Piste wurde im Rahmen der öffentlichen Verhandlung
vorgebracht, dass 5minütiges Stoßlüften in den Schulpausen
in den
Volksschulen in der Ehrenbrunngasse in Schwechat nicht möglich ist,
weil die Fenster aus Sicherheitsgründen nur gekippt werden können
und
die Sauerstoffversorgung dadurch während des Unterrichtes bei
geschlossenen Fenstern unzureichend ist. Gekippte Fenster erfordern
in vielen Fällen
wegen des Lärmes die Unterbrechung des
Unterrichtes während des Landeanfluges über Schwechat. „Noch
während der Verhandlung wurde mir die
genauere Behandlung dieses
Problemes von der Behörde versprochen. Im Bescheid wiederholt sich
dagegen nur die Auflage für entsprechende Lärmschutzmaßnahmen
für
Schulen, mehr nicht“, erläutert Krenn.
Mangelhafte Auflagen gegen steigenden Straßenverkehr und höhere Luftschadstoffe
Auch beim Straßenverkehr und bei den
Luftschadstoffen wurde nicht auf die Einwände der Bürgerinitiative
eingegangen.
„Wenn ein Sachverständiger feststellt, dass es in
Zukunft zu Grenzwertüberschreitungen von Stickoxiden im Bereich
Mannswörth kommen wird,
die Bürgerinitiative Maßnahmen dagegen
einfordert und der Sachverständige darauf antwortet,dass sei bedingt
durch den Straßenverkehr,
so wurden die zukünftigen Belastungen
durch das Projekt in keinster Weise ausreichend behandelt“, stellt
Krenn fest.
Auch beim Thema Straßenverkehr und Öffentlicher Verkehr
sind die Maßnahmen zu vage und zu wenig konkret: „Wer wird ein
Mobilitätsmanagement des Flughafens überprüfen,
ob es erfolgreich
umgesetzt wurde? Wie hoch muss der Anteil an Öffi-Fahrern sein?“
fragt sich Krenn.
Lärmgrenzwerte sind zu hoch!
Ein massiver Kritikpunkt sind die viel
zu hoch angesetzten Lärmgrenzwerte beim Fluglärm.
Die Einwände der
Bürgerinitiativen während der Verhandlung wurden auch im Bescheid
nicht ausreichend behandelt.
Die Beurteilungsergebnisse im Bescheid
beruhen auf einem Gutachten, das mit veralteten wissenschaftlichen
Grundlagen erstellt wurde.
Auch der Riesenunterschied zwischen Mess-
und Rechenwert, wie ihn die Plattform gegen die 3. Piste an Hand
eines Messpunktes in der Neufeldsiedlung in Schwechat
vorgebracht
hat, wurde durch die Behörde nicht entkräftet: Demnach ist der
Rechenwert eklatant höher als der gemessene Wert.
„Der Flughafen
will scheinbar noch jede Menge Spielraum für vermehrten Flugverkehr
in den Lärmzonen haben“, versucht Krenn die Strategie des
Flughafens zu durchschauen.
„Dieser Bescheid ist die Fortführung
des gesamten Verlaufes der UVP: Die Einwände und Stellungnahmen der
Bürgerinitiativen wurden missachtet.
Wir fordern die Aufhebung des
Bescheides!“ stellt Krenn fest.
Rückfragen unter
0664/73 61 69 27
Brigitte Krenn