An: "a fussi" <a.fussi@noen.at>
Gesendet: Montag, 20. August 2012 16:14:01
Betreff: pa berufung gegen bescheid

Presseaussendung der Plattform gegen die 3. Piste des Flughafen Wien vom 20. 8. 2012

Plattform gegen die 3. Piste beruft gegen den UVP-Bescheid

Bescheid und Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) der 3. Piste äußerst mangelhaft!

Die Bürgerinitiative „Plattform gegen die 3. Piste des Flughafen Wien“ hat den UVP-Bescheid zur 3. Piste eingehend geprüft. Das Ergebnis ist eine Berufung gegen den Bescheid. 
Der Umweltsenat der Republik Österreich wird sich in nächster Instanz mit der UVP 3. Piste beschäftigen müssen.

Einwände der Bürgerinitiativen nicht behandelt

„Die Argumente der Bürgerinitiative wurden von der Behörde - das Land NÖ - und in weiterer Folge von den Sachverständigen des Landes nicht behandelt. 
Einwänden ging die Behörde nicht nach und entsprechende Untersuchungen, die Einwände widerlegen oder zu einer Aufklärung der Probleme führen, 
fehlen weitgehend“, kritisiert STR Brigitte Krenn, Sprecherin der BI Plattform gegen die 3. Piste. 
Dabei beruft sich das Land NÖ darauf, dass diese Einwände nicht auf gleicher fachlicher Ebene gestellt wurden.
Damit übergeht das Land NÖ die Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes, demnach Hinweisen auf Ergänzungsbedürftigkeit von Gutachten nachgegangen werden muss.

Unterrichten nach wie vor mit Fluglärm!

Selbst so konkrete Punkte wie der Lärmschutz bei den Schulen z.B. in der Schwechater Ehrenbrunngasse werden im Bescheid nicht näher behandelt. 
Von der Plattform gegen die 3. Piste wurde im Rahmen der öffentlichen Verhandlung vorgebracht, dass 5minütiges Stoßlüften in den Schulpausen 
in den Volksschulen in der Ehrenbrunngasse in Schwechat nicht möglich ist, weil die Fenster aus Sicherheitsgründen nur gekippt werden können und 
die Sauerstoffversorgung dadurch während des Unterrichtes bei geschlossenen Fenstern unzureichend ist. Gekippte Fenster erfordern in vielen Fällen 
wegen des Lärmes die Unterbrechung des Unterrichtes während des Landeanfluges über Schwechat. „Noch während der Verhandlung wurde mir die 
genauere Behandlung dieses Problemes von der Behörde versprochen. Im Bescheid wiederholt sich dagegen nur die Auflage für entsprechende Lärmschutzmaßnahmen 
für Schulen, mehr nicht“, erläutert Krenn.

Mangelhafte Auflagen gegen steigenden Straßenverkehr und höhere Luftschadstoffe

Auch beim Straßenverkehr und bei den Luftschadstoffen wurde nicht auf die Einwände der Bürgerinitiative eingegangen.
„Wenn ein Sachverständiger feststellt, dass es in Zukunft zu Grenzwertüberschreitungen von Stickoxiden im Bereich Mannswörth kommen wird, 
die Bürgerinitiative Maßnahmen dagegen einfordert und der Sachverständige darauf antwortet,dass sei bedingt durch den Straßenverkehr, 
so wurden die zukünftigen Belastungen durch das Projekt in keinster Weise ausreichend behandelt“, stellt Krenn fest. 
Auch beim Thema Straßenverkehr und Öffentlicher Verkehr sind die Maßnahmen zu vage und zu wenig konkret: „Wer wird ein Mobilitätsmanagement des Flughafens überprüfen,
ob es erfolgreich umgesetzt wurde? Wie hoch muss der Anteil an Öffi-Fahrern sein?“ fragt sich Krenn.

Lärmgrenzwerte sind zu hoch!

Ein massiver Kritikpunkt sind die viel zu hoch angesetzten Lärmgrenzwerte beim Fluglärm. 
Die Einwände der Bürgerinitiativen während der Verhandlung wurden auch im Bescheid nicht ausreichend behandelt. 
Die Beurteilungsergebnisse im Bescheid beruhen auf einem Gutachten, das mit veralteten wissenschaftlichen Grundlagen erstellt wurde. 
Auch der Riesenunterschied zwischen Mess- und Rechenwert, wie ihn die Plattform gegen die 3. Piste an Hand eines Messpunktes in der Neufeldsiedlung in Schwechat 
vorgebracht hat, wurde durch die Behörde nicht entkräftet: Demnach ist der Rechenwert eklatant höher als der gemessene Wert.
„Der Flughafen will scheinbar noch jede Menge Spielraum für vermehrten Flugverkehr in den Lärmzonen haben“, versucht Krenn die Strategie des Flughafens zu durchschauen.

„Dieser Bescheid ist die Fortführung des gesamten Verlaufes der UVP: Die Einwände und Stellungnahmen der Bürgerinitiativen wurden missachtet. 
Wir fordern die Aufhebung des Bescheides!“ stellt Krenn fest.

Rückfragen unter

0664/73 61 69 27



Brigitte Krenn