Von: 14gegenFlieger
Gesendet: Mittwoch, 20. Jänner 2010 17:16
An: 'heinz.sommerbauer@austrocontrol.at'; 'johann.zemsky@austrocontrol.at'
Cc: 'info@austrocontrol.at'
Betreff: ANFRAGE ANLÄSSLICH DER ENORMEN ÜBERFLUGSBELASTUNG DER STADT WIEN IN DEN LETZTEN TAGEN

 

Dr. Heinz Sommerbauer
Mag. Johann Zemsky
AUSTRO CONTROL
Per Email
 

 

Sehr geehrter Herr Doktor Sommerbauer, sehr geehrter Herr Magister Zemsky,
 
Zwischen dem 13. und dem 17. Jänner, also binnen fünf Tagen, wurden 1190 Landeanflüge quer über ganz Wien 
auf die Piste 11 des Flughafens Wien geführt. Konkret sieht die Situation aus wie folgt (Quelle: www.flugspuren.at):
 
Mittwoch, 13.01:          269 Landungen auf Piste 11            (75 auf Piste 16)
Donnerstag, 14.01:      282 Landungen auf Piste 11            (98 auf Piste 16)
Freitag, 15.01:             203 Landungen auf Piste 11             (127 auf Piste 16)
Samstag, 16.01:           188 Landungen auf Piste 11             (53 auf Piste 16)
Sonntag, 17.01:            248 Landungen auf Piste 11             (51 auf Piste 16)
 
Die Bevölkerung, die diese schweren Belastungen ertragen muss und Sicherheitsrisiken ausgesetzt ist, 
hat ein Recht, über die Umstände und Hintergründe der praktizierten Überflugsverfahren informiert zu werden. 
Wir schicken voraus, dass wir dieses Schreiben ebenso wie seine Beantwortung weit zirkulieren werden.
 
Wir bitten Sie die nachfolgenden Fragen zu beantworten:
 
1.    Anlässlich der dramatischen Ereignisse in New York am 11. September 2001 zitierte die Tageszeitung „Die Presse“ am 13.09.2001 
       den mittlerweile pensionierten Direktor der Wiener Feuerwehr Perner wie folgt: 
       „Wir drängen seit langem die Verantwortlichen des Wiener Flughafens, dass möglichst wenige Flugzeuge über den dicht bewohnten Raum fliegen“. 
       Mit selbem Datum berichtete „Die Presse“, dass das Wiener Stadtgebiet für Jets nun tabu sei. 
       Die Zeitung zitierte den Referenten für Luftfahrtangelegenheiten im Verkehrsministerium Josef Hackl: 
      „Es ist sichergestellt, dass vor allem bei den Anflügen auf den Flughafen Schwechat das Wiener Stadtgebiet nicht überflogen wird,“ 
       weiters:
      „Startende und landende Flugzeuge werden durch diese Regelung nicht behindert. Wir rechnen nur mit minimalen Verspätungen.“
          
                Warum ignoriert die Austro Control die Sicherheitsbedenken des langjährigen Wiener Feuerwehrchefs, 
                obwohl es offensichtlich auch andere Möglichkeiten gibt, die Landeanflüge auf den Flughafen Wien 
                (auch bei SO-Wind) sicherzustellen?
 
2.    Am John F. Kennedy Flughafen wird das in der beigeschlossenen offiziellen Anflugsskizze dargestellte Anflugverfahren verwendet, 
       um die City of New York nicht zu überfliegen.
       Warum wird dieses in New York tatsächlich praktizierte Anflugverfahren in Wien nicht zur Anwendung gebracht,
       obwohl es ein Eindrehen auf die Landebahn sogar noch nach dem Zentralfriedhof ermöglichen würde und 
       so das gesamte Stadtgebiet von den Überflügen befreit werden würde? 
       Diese Frage drängt sich umso mehr auf, wenn man bedenkt, dass Sie, Herr Magister Zemsky, im Jahr 2002 für das Jahr 2007 (!) 
       ein solches Anflugverfahren in Aussicht gestellt haben (ORF-Meldung vom 3.9.2002).
 
3.    In der Begründung des Bewilligungsbescheides für die zweite Landebahn 16/34 aus 1972 heißt es neben Kapazitätserwägungen ausdrücklich, 
      dass durch die gewählte Richtung der neuen Piste der Überflug des dichtbesiedelten Gebietes der Stadt Wien vermieden und 
      die Fluglärmbelastung für das Stadtgebiet Schwechat verringert werden soll. Diese Erwägungen wurden zu Zeiten angestellt, 
      als im Vergleich zu heute eine „Handvoll“ Flieger über Wien landete.
     
          Warum werden aber heute die Landungen (bei SO-Wind und bei Windstille) dennoch schwerpunktmäßig auf die Piste 11 geführt?
 
4.    Die Flugspurenaufzeichnungen zeigen eine fast 100-prozentige Bündelung der Anflüge über dem Wiener Stadtgebiet auf die Piste 11, 
      nur vereinzelt werden Flugzeuge aus dem Süden über dem Stadtgebiet eingedreht. 
      Wird dieselbe Landebahn von der gegenüberliegenden Seite angeflogen (also auf 29),  
      so ist dieser gebündelte Geradeausanflug (regelmäßig!) nur etwa halb so lang. 
      Ihr Mitarbeiter Herr Woborsky hat dies in einer Besprechung am Flughafen am 15.10.2008 damit erklärt, 
      dass die Anflugtrichter auf die Pisten 11 und 16 auseinander zu halten seien. 
      Tatsächlich wird aber auch bei stundenlangen Landungen auf nur eine der beiden Pisten das gebündelte Anflugverfahren verwendet 
      (zum Beispiel wurden am Sonntag, dem 17.01.2010, zwischen 11:00 und 19:00 Uhr alle Landungen gebündelt auf Piste 11 geführt).
 
Warum wird der Flugverkehr über Wien gebündelt, obwohl die Streuung zumindest in den westlichen Bereichen Wiens eine 
gerechtere Verteilung der Belastung ermöglichen würde?
 
5.    Die Austro Control hat an der „Mediation“ teilgenommen, die Mediationsverträge unterschrieben, aber gleichzeitig festgehalten, 
       dass sie an diese nicht gebunden ist, da ihr Wirkungsbereich einer zivilrechtlichen Regelung nicht zugänglich ist 
       (Punkt II, 6. Absatz und Punkt XIX.6. des Teilvertrages). 
       Dementsprechend werden selbst diese flughafenfreundlichen Vereinbarungen heute nicht mehr eingehalten. 
       So leitete beispielsweise die Austro Control, im Jahr 2008 um 3.063 Flugzeuge mehr über den Westen Wiens auf die Landebahn 11 
       als dies in der „Mediation“ vereinbart worden war.
 
Warum hat die Austro Control, vertreten durch Sie, die „Mediation“ in der Öffentlichkeit mitgetragen, obwohl Sie wussten, 
dass die darin getroffenen Vereinbarungen für die Austro Control nicht bindend sind  und daher auch nicht halten werden?
 
6.    Welche Maßnahmen ergreift die Austro Control, um die Bevölkerung von Wien und Niederösterreich vor besonders lauten Flugzeugen zu schützen; 
       wie werden solche Flugzeuge geleitet? Diese Frage wird vor dem Hintergrund gestellt, dass am Wiener Flughafen auch sehr laute Flugzeuge, 
       die vielfach auf anderen Flughäfen verboten sind, landen dürfen, wenn sie dem Flughafen (und nicht den Belasteten) dafür eine Sondergebühr zahlen 
       (sogenannte „Noise Charge“).
 
 
Wir sehen Ihrer Antwort mit großem Interesse entgegen.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
                   Ing. Johannes Bischof (MBA)                    Dr. Susanne Heger
 
                  Verein Bürgerinitiative gegen Fluglärm in Wien West und Wienerwaldgemeinden
                  www.14gegenflieger.at