Kommentar von unserem Obmann Hr.Dr.Johann Hinteregger zu diesem Artikel von der Kronenzeitung / Hr. Vorrath:


1. Bures legt auch mit den Lärmwerten laut Mediationsvereinbarung Schwellenwerte fest, 
    unter denen nach neueren Erkenntnissen bereits Gesundheitsschäden auftreten, das heißt, 
    es liegt nicht nur eine Belästigung vor, sondern eine Gefährdung der Gesundheit.
 

2. Der Vergleich mit den Lärmwerten des Umgebungslärmgesetzes ist nicht zielführend. 
    Dieses legt fest, ab welchen Lärmpegeln Aktionspläne zu erstellen sind, 
    während die Verordnung die Schwellenwerte für unzumutbare Belästigungen im Sinn der 
    Umweltverträglichkeit definieren soll. 
    Jedenfalls muss der Schwellenwert für eine unzumutbare Lärmbelästigung tiefer liegen, 
    als der Schwellenwert der Gesundheitsgefährdung, da diese ohnehin nicht zulässig ist.
 

3. Daher wird auch mit der neuen Argumentation von Bures und einer Erniedrigung der Werte nur für den Wiener Raum 
    (sind Grazer, Salzburger und Innsbrucker BürgerInnen weniger schonenswert?) die Frage zugunsten der Fluglobby entschieden, 
    ohne die Bedürfnisse der Bevölkerung gebührend zu berücksichtigen.


Dr. J. Hinteregger