Beginnt ein Umdenken öffentlicher Stellen?

 

Fluglärmgrenzwerte

 

 

Faktum: 3 dB mehr = Verdoppelung der Überflüge

 

und weitere 3 dB eine Verdoppelung von der Verdoppelung usw.,

sodass 10 dB mehr eine Verzehnfachung (!) der Überflüge bedeutet.

 

Dieses Faktum – von TU-Physikprofessoren erklärt (Zehnerlogarithmus in der Formel) – konnte in dieser Woche (10.4.) im Kabinett der neuen Staatssekretärin für Infrastruktur Christa Kranzl von einer Delgation der AFLG Antifluglärmgemeinschaft, Verein gegen entschädigungslose Grundentwertung durch Flugverkehr, vorgetragen und die praktischen Auswirkungen *) erklärt werden.

 

Da eine neue Verordnung zum Luftfahrtsgesetz in Vorbereitung ist, bei der das Infra-strukturministerium federführend sein wird, überreichte die Antifluglärmgemeinschaft 

                     einen Appell an Frau Staatssekretär Christa Kranzl,

                     die Haltung der Bundes-SPÖ von 2005  beizubehalten,

                (entgegen der seinerzeitigen Stellungnahme des Landes Wien)

 

die Grenzwerte für Fluglärm gleich hoch wie die für Industrielärm anzusetzen,

nämlich L den 55 dB und L night 45 dB  und nicht um das Zehnfache erhöht.

 

Ein ungemein aufgeschlossener und bürgernah wirkender stellv. Kabinettchef,  Mag. Robert Böhm,  Luftfahrtszuständiger im Kabinett Kranzl, hörte uns aufmerksam zu, erfragte die Namen der TU-Professoren und versprach die Informationen und den Appell an Fr. Staatssekrtär Christa Kranzl weiterzuleiten.

 

Ein weiterer Appell an die Frau Staatssekretärin war:

 „Definieren Sie bitte im Sinne „neuer Fairness“ die Aufgaben der Austro Control neu !  Neben der Sicherheit dürfen nicht an erster Stelle wirtschaftl. Überlegungen stehen, sondern eine schonendere Flugroutenplanung die nicht über dicht-besiedelste Gebiete führt, nur um 1-2 Minuten Umweg zu ersparen.  In diesem Zusammenhang  wude eine, von einem Piloten der 30 Jahre bei der AUA geflogen ist, ausgearbeitete schematische Darstellung besprochen und übergeben, wie die Flugrouten für Wien und eine dicht besiedelte Umgebung schonender gestaltet werden könnten.

 

Letzlich folgte der Appell vom Obmann der AFLG, Dr. Emmerich FRITZ, zu §§ 97g des Luftfahrtsgesetzes eine Änderung herbeizuführen, denn es ist unverzichtbar, dass auch der einzelne Betroffene, die betreffende Grundentwertung relevieren kann. Auch in der Schweiz erkennt dies zunehmend die Rechtsprechung.

Vorschläge für andere Standorte eines Flughafens wurden auch erörtert. Wien ist zwar anders,  aber vergleichbare Flughäfen wurden im Ausland auch schon verlegt! (München, Mailand, Oslo, Helsinki usw.). Schwechat ist nicht alleinseligmachend!

 

Den Kontakt mit dem Kabinett der zuständigen Staatsekretärin Kranzl wird die AFLG halten und weiter der Presse und den Mitgliedern berichten.

 

*) Praktische Auswirkung der Lärmgrenzwerte:Zwölfaxing hatte lt. Flughafen-Statistik

  2003 - 2006  72-75% aller Starts,  d.h. über 80.000 Überflüge/Jahr = durchschnittl.  

  ca. 220 Überflüge pro Tag u. Nacht, wobei ein großer Teil  der Einzelereignisse laut.   

  Lärmmessungen  ohrenbetäubende 80-85  dB (A) beträgt. Das ergab lt. Flughafen- 

  Messungen im gleichen Zeitraum einen Lden von nur  54 -55 dB

 

Bei Lden  65 dB  dürfen dort  2200 Flieger  täglich drüberbrausen,

kann das ein SPÖ-Verkehrsminister u. eine SPÖ-Staatssekretärin verantworten ???