Beginnt ein Umdenken öffentlicher Stellen?
Fluglärmgrenzwerte
Faktum: 3 dB mehr = Verdoppelung der Überflüge
und weitere 3 dB eine Verdoppelung von der
Verdoppelung usw.,
sodass 10 dB mehr eine Verzehnfachung (!) der
Überflüge bedeutet.
Dieses Faktum – von TU-Physikprofessoren erklärt (Zehnerlogarithmus in
der Formel) – konnte in dieser Woche (10.4.) im Kabinett der neuen
Staatssekretärin für Infrastruktur Christa Kranzl von einer Delgation der AFLG
Antifluglärmgemeinschaft, Verein gegen entschädigungslose Grundentwertung durch
Flugverkehr, vorgetragen und die praktischen Auswirkungen *) erklärt
werden.
Da eine neue Verordnung zum Luftfahrtsgesetz in Vorbereitung ist, bei
der das Infra-strukturministerium federführend sein wird, überreichte die
Antifluglärmgemeinschaft
einen
Appell an Frau Staatssekretär Christa Kranzl,
die Haltung
der Bundes-SPÖ von 2005 beizubehalten,
(entgegen der
seinerzeitigen Stellungnahme des Landes Wien)
die Grenzwerte für Fluglärm gleich hoch wie die für Industrielärm
anzusetzen,
nämlich L den 55 dB und L night 45 dB und nicht um das Zehnfache erhöht.
Ein ungemein aufgeschlossener und bürgernah wirkender stellv.
Kabinettchef, Mag. Robert Böhm, Luftfahrtszuständiger im Kabinett Kranzl,
hörte uns aufmerksam zu, erfragte die Namen der TU-Professoren und versprach
die Informationen und den Appell an Fr. Staatssekrtär Christa Kranzl
weiterzuleiten.
Ein weiterer Appell an die Frau Staatssekretärin war:
„Definieren Sie bitte im Sinne
„neuer Fairness“ die Aufgaben der Austro Control neu ! Neben der Sicherheit dürfen nicht an erster
Stelle wirtschaftl. Überlegungen stehen, sondern eine schonendere
Flugroutenplanung die nicht über dicht-besiedelste Gebiete führt, nur um 1-2
Minuten Umweg zu ersparen. In diesem Zusammenhang wude eine, von einem Piloten der 30 Jahre
bei der AUA geflogen ist, ausgearbeitete schematische Darstellung besprochen
und übergeben, wie die Flugrouten für Wien und eine dicht besiedelte Umgebung schonender
gestaltet werden könnten.
Letzlich folgte der Appell vom Obmann der AFLG, Dr. Emmerich FRITZ, zu
§§ 97g des Luftfahrtsgesetzes eine Änderung herbeizuführen, denn es ist
unverzichtbar, dass auch der einzelne Betroffene, die betreffende Grundentwertung
relevieren kann. Auch in der Schweiz erkennt dies zunehmend die Rechtsprechung.
Vorschläge für andere Standorte eines Flughafens wurden auch erörtert.
Wien ist zwar anders, aber
vergleichbare Flughäfen wurden im Ausland auch schon verlegt! (München, Mailand,
Oslo, Helsinki usw.). Schwechat ist nicht alleinseligmachend!
Den Kontakt mit dem Kabinett der zuständigen Staatsekretärin Kranzl wird
die AFLG halten und weiter der Presse und den Mitgliedern berichten.
*) Praktische Auswirkung der Lärmgrenzwerte:Zwölfaxing hatte lt. Flughafen-Statistik
2003
- 2006 72-75% aller Starts, d.h. über 80.000 Überflüge/Jahr =
durchschnittl.
ca. 220
Überflüge pro Tag u. Nacht, wobei ein großer Teil der Einzelereignisse laut.
Lärmmessungen ohrenbetäubende 80-85 dB (A) beträgt. Das ergab lt.
Flughafen-
Messungen im gleichen Zeitraum einen Lden von nur 54 -55 dB
Bei
Lden 65 dB dürfen dort 2200
Flieger täglich drüberbrausen,
kann das ein SPÖ-Verkehrsminister u. eine
SPÖ-Staatssekretärin verantworten ???