Offiziell spricht man seitens der Flughafen AG von "einem weiteren Schritt auf dem Weg zu diesem für den Flughafen und für die Region wichtigen Zukunftsprojekt", erklärt Vorstandssprecher Herbert Kaufmann.
Die für die UVP (zur dritten Piste, Anm.) zuständige Behörde, die NÖ Landesregierung, habe die Vollständigkeit und Plausibilität der eingereichten Projektunterlagen bestätigt, ab 29. Mai werde es für die Bevölkerung die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen geben, teilte man am Freitag mit. Aufgelegt werden die Pläne in den Standortgemeinden, der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung sowie beim Amt der NÖ Landesregierung.
In einem offenen Brief an die Landesregierung warnt der ehrenamtliche Obmann (und Rechtsanwalt) der AFLG, Emmerich Fritz, diese ausdrücklich vor einem weiteren Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof: Es sei nämlich "schon vom Ansatz her eine weitere Gesetzwidrigkeit", wenn die Behörde nun eine separate UVP für die dritte Piste durchführe. Die EU-Kommission habe aber explizit eine UVP für das Gesamtprojekt, also alle seit 1998 laut "Masterplan 2015" am Flughafen durchgeführten Bauten, gefordert.
Warnung an Behörden
Fritz will daher in der UVP nicht nur als Anwalt der 430 AFLG-Mitglieder, sondern zusätzlich als "Bürgerinitiative gegen Fluglärm und klima- und umweltschädigende Emissionen" auftreten. Die dazu nötigen 200 Unterschriften Betroffener aus Anrainergemeinden muss er während der öffentlichen Auflage sammeln.
Weiters führt er vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte seit zwei Jahren einen Musterprozess "gegen entschädigungslose Grundentwertung durch Flugverkehr".
Das Büro des zuständigen niederösterreichischen Umweltlandesrates Josef Plank (ÖVP) – für die bisher nicht durchgeführte UVP hauptverantwortlich – nahm trotz wiederholten Ersuchens der "Wiener Zeitung" nicht zum Thema Stellung.
Freitag, 23. Mai 2008