OTS0042 5 CI 0232 HPR0001
WI
Fr, 15.Feb 2008
Verkehr/Luftfahrt/Umwelt/Recht/Justiz/EU/Wien/Niederösterreich
Flughafen
Wien AG: Faule Ausrede auf EU-Standards
Wien (OTS) - Die
Flughafen Wien AG ließ die Öffentlichkeit in ihrer Aussendung vom
12.2.2008 wissen, dass sie alle behördlichen Auflagen und österreichischen
Gesetze eingehalten habe. Es ginge bei der jetzt zwischen der EU und der
Republik Österreich verhandelten Vorgangsweise nur um eine Lösung, die den
Schutzgedanken der EU-Umweltverträglichkeitsrichtlinie entsprechen soll.
Tatsächlich wurden diese EU-Standards bereits 1995 durch das
UVP-Gesetz vollinhaltlich in das österreichische Recht übernommen. Und genau
das ist der Skandal. Gerade einer der größten Umweltsünder unseres Landes,
die Flughafen Wien AG, konnte der Anwendung dieser Vorschriften
unbehelligt entgehen. Mit Wien und Niederösterreich als Hauptaktionär hat die Flughafen
Wien AG keinerlei behördliche Hürden zu fürchten. Der oft und gerne von ihr
zitierte Skylink-Bescheid, mit dem die niederösterreichische
Landesregierung der FH Wien AG beschied, dass der gigantische neue Terminal
keiner UVP-Pflicht unterliege, ist ein offensichtlicher Gefälligkeitsbescheid.
Verschärft in seinen Auswirkung wird dieser rechtspolitische
Skandal dadurch, dass das Verkehrsministerium die Dumpingpreispolitik der Flughafen
Wien AG genehmigt hat, sodass der Flughafen Wien zu einem wahren El
Dorado für Billigairlines geworden ist.
Fazit ist, dass österreichische rechtliche Mindeststandards gröblich
verletzt wurden, um den Interessen der Flughafen Wien AG und ihrer Aktionäre
zum uneingeschränkten Durchbruch zu verhelfen.
Rückfragehinweis:
Heger & Partner Rechtsanwälte
für 27 Fluglärm-Bürgerinitiativen aus W, NÖ und B
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OTS0042 2008-02-15/09:33
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