Fluglärm: 2006 - Verschlechterung für den Westen Wiens
Wien (OTS) - "Ich habe die Jubelmeldungen des Dialogforums und allen voran des Gemeinderats Valentin satt. Die Bewohner des Westens von Wien mussten den gesamten Herbst 2006, der wettermäßig ein Traum war, den Interessen des Flughafens und seiner Aktionäre opfern", erklärt verärgert Dr. Hinteregger vom Lärmschutz Laaerberg zum Evaluierungsbericht 2006 des Dialogforums. Tatsächlich war die Fluglärmbelastung im Westen Wiens im außergewöhnlich warmen und sonnigen Herbst 2006 enorm. 2755 Flugzeuge im September und 2642 im Oktober landeten über dem Westen Wiens am Flughafen Wien Schwechat. Die Belastung der beiden Monate entspricht einer durchschnittlichen Jahresbelastung in den 90er-Jahren, bevor die Landepiste 11/29 im Jahr 1997 um 500 Meter in Richtung Stadt verlängert wurde. "Ich habe den Evaluierungsbericht 2006 studiert und daraus geht eindeutig hervor, dass die Lärmbelastung gegenüber 2005 in Favoriten schlimmer wurde", fügt Dr. Hinteregger hinzu. Ing. Johannes Bischof vom Verein gegen Fluglärm in Wien West ergänzt: "Die Menschen haben die Beschwerden aufgegeben, weil sie nichts bringen. Die Wolfersberger und Kordoner im Westen Penzings sind gegen den Fluglärm Sturm gelaufen, 2001 haben sie 3000 Unterschriften gegen die geplante Bündelung des Flugverkehrs über ihrem Wohngebiet gesammelt, mit dem Ergebnis, dass der Fluglärm über ihrem Wohngebiet zu fast 100% gebündelt wurde." Beide Bürgerinitiativen haben sich gemeinsam mit 25 weiteren Bürgerinitiativen aus Wien, Niederösterreich und dem Burgenland mit einer Beschwerde an die EU-Kommission gewendet, dass der Ausbau des Flughafen Wien Schwechat ohne Umweltverträglichkeitsprüfung stattgefunden hat. Die Kommission hat den Bürgerinitiativen bereits durch ein Mahnschreiben an die Republik im März 2007 Recht gegeben. Nun laufen Verhandlungen zwischen der Republik Österreich und der EU-Kommission über das Nachholen der Umweltverträglichkeitsprüfung, wobei die EU-Kommission fordert, dass Gegenstand der nachträglichen UVP auch die Erteilung von Auflagen zum Schutz der belasteten Bevölkerung ist. Sollte es zu keiner Einigung über die Bedingungen des Nachholens der UVP kommen, so wird die Kommission den zweiten Verfahrensschritt gegen die Republik Österreich setzen und in einer begründeten Stellungnahme die Klage beim Europäischen Gerichtshof auch formell ankündigen. Rückfragehinweis: Bürgerinitiative Lärmschutz Laaerberg mailto:office@fluglaerm10.at www.fluglaerm10.at Verein Bürgerinitiative gegen Fluglärm in Wien West mailto:office@14gegenflieger.at www.14gegenflieger.at *** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** OTS0155 2007-09-11/11:57 111157 Sep 07