Hoffen auf Hilfe aus Brüssel


Fluglärm - Zahlreiche Bürgerinitiativen meinen, der Ausbau des Airports sei rechtswidrig. Sie wenden sich nun mit einer Beschwerde an die EU-Kommission. Beanstandet werden eine Pistenverlängerung und einzelne Ausbauten am Airport-Gelände.



Das Problem Fluglärm wurde an die EU-Kommission weitergeleitet


Hilfe aus Brüssel erhoffen sich viele Flugrouten-Anrainer aus Wien und Niederösterreich. Weil der Ausbau des Flughafens Schwechat rechtswidrig sein soll, richtet die "Bürgerinitiative gegen Fluglärm in Wien-West" eine Beschwerde an die EU-Kommission und beantragt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich. 20 weitere Bürgerinitiativen aus Wien und Niederösterreich schlossen sich der Beschwerde an.

Massive Kritik

Die Fluglärm-Kritiker sind der Auffassung, dass sowohl die Verlängerung der Piste 11/29 im Jahr 1997 als auch die einzelnen Ausbaumaßnahmen am Airport-Gelände UVP-pflichtig gewesen seien. Trotzdem wurden keine Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt – das Amt der nö. Landesregierung bestätigt das.
Außerdem üben die Rechtsvertreter der Penzinger Bürgerinitiative massive Kritik an den österreichischen Behörden. Diese hätten "bereits in der Mediation erklärt, keinerlei Schritte zu setzen, die das UVP-Verfahren (für die dritte Piste; Anm.) verzögern könnten". Somit hätten sie vorab erklärt, die Bürgerinteressen nicht wahrzunehmen, meint Beschwerdeführerin Susanne Heger.

Baustopp

Die Rechtsanwältin geht davon aus, dass Brüssel Österreich nun zur Stellungnahme auffordern wird. Aber auch "der Extremfall, dass die Kommission wegen Verletzung des Gemeinschaftsrechts beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die Republik Österreich erhebt", sei vorstellbar. Viele Flugrouten-Anrainer hoffen, dass der Ausbau des Airports so gestoppt werden kann.

Normen eingehalten

Am Flughafen hält sich das schlechte Gewissen in Grenzen. "Wir haben beim Ausbau immer den rechtlichen Normen entsprechend gehandelt", widerspricht Unternehmenssprecherin Brigitta Pongratz der Darstellung der Bürgerinitiative. Zudem stellt sie klar, dass in der Mediation erklärt wurde, die UVP nur dann nicht zu verzögern, wenn der Flughafen alle vereinbarten Zugeständnisse (Lärmschutz, Pistenlage, Nachtflug-Deckelung, Flugrouten usw.) einhält. Ein Persilschein für die dritte Piste sei das aber keineswegs.


Artikel vom 07.11.2006, 16:36 | Kurier | Bernhard Ichner


















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