OTS0078 5 CI 0350 HPR0001 II
Mo, 20.Aug 2007
Luftfahrt/Bau/EU/Umwelt/Regierung/Politik/Recht/Rechtsanwälte
Flughafen
Wien, EU-Vertragsverletzungsverfahren: Verhandlungen über Nachholen der UVP
Wien (OTS) - Im EU-Verfahren
wegen der unterlassenen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die in den
letzten Jahren am Flughafen Wien durchgeführten
Ausbaumaßnahmen versucht die Kommission nach dem Mahnschreiben vom 21. März
2007 nun gemeinsam mit der Bundesregierung eine Lösung zu finden, die mit den
gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften im Einklang steht. Zur Diskussion steht
das Nachholen der UVP, um die Rechte der durch den Ausbau beeinträchtigten Bürgerinnen
und Bürger wenigstens nachträglich zu wahren. Für die Kommission steht
jedenfalls fest, dass Sanierungsbedarf besteht - sollte es zu keiner Einigung
kommen, ist mit der Fortsetzung des Vertragsverletzungsverfahrens bis hin zu
einer Klage beim Europäischen Gerichtshof zu rechnen.
Bei einem Besuch der Anwälte der Beschwerdeführer, 27 Bürgerinitiativen
aus Wien, Niederösterreich und dem Burgenland, in der zuständigen Abteilung
der EG-Kommission informierten sich die Anwälte Heger und Fischer über den
Stand des Verfahrens und setzten sich dafür ein, dass die "nachträgliche"
UVP, die eigentlich dem Wesen einer UVP völlig widerspricht, nicht nur formal
dazu dient, das Beschwerdeverfahren vom Tisch zu bekommen.
Die Anwälte fordern
- die Trennung der Beurteilung der Umweltauswirkungen des bisher
stattgefundenen Ausbaus von der Frage der Errichtung einer
dritten Piste in der Zukunft;
- die Offenlegung sämtlicher umweltrelevanter Daten aus den Jahren
1998 bis 2006;
- die Einbindung der betroffenen Bürger(innen) in die Beurteilung
des Sachverhalts und die Entscheidungsfindung über mögliche
Ausgleichsmaßnahmen nach den in der EU-UVP-Richtlinie und im
UVP-
Gesetz vorgesehenen Verfahrensvorschriften;
- verbindliche Auflagen zur Minderung der vom Flughafen
ausgehenden Belastungen als Ergebnis der UVP.
"Eine UVP, die keine Auflagen oder sonstigen Maßnahmen
nach sich zieht, die für die betroffene Bevölkerung eine spürbare
Erleichterung von den Belastungen des Flughafens bringen, ist völlig
sinnlos", so Anwältin Heger. Ihr Kollege Fischer ergänzt dazu: "In
einer UVP in den 90-iger Jahren hätten die betroffenen Bürger zu der grundsätzlichen
Frage, ob ein Ausbau an diesem Standort überhaupt umweltverträglich ist,
Parteistellung gehabt. Jetzt kann es ohnehin nur noch um Auflagen gehen, die die
Situation erträglicher machen. Der Flughafen
ist jedenfalls gut ausgestiegen."
Rückfragehinweis:
Heger & Partner Rechtsanwälte
Esslinggasse 17/9, A-1010 Wien
T: (+43 1) 595 48 18-0, E: office@hegerpartner.com
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OTS0078 2007-08-20/11:38
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