Betreff: OTS0063 Flughafen Wien: Nachholen der UVP - Klarstellung

OTS0063 5 CI 0245 HPR0001 II                          Fr, 08.Feb 2008

Verkehr/Luftfahrt/Umwelt/Recht/Justiz/Politk/EU/Wien/Niederösterreich

>>>Flughafen<<< Wien: Nachholen der UVP - Klarstellung

   Wien (OTS) - Nachdem in den letzten Tagen mehrere teils unrichtige
und teils widersprüchliche Meldungen in den Medien über den Stand des
Vertragsverletzungsverfahren aufgetaucht sind, sehen sich die
Vertreter der in Brüssel beschwerdeführenden Bürger gezwungen, eine
klärende Stellungnahme abzugeben.

   Aufgrund von Telefonaten und informeller Korrespondenz mit den
zuständigen Beamten stehen folgenden Eckpunkte derzeit fest:

- Die Umweltverträglichkeitsprüfung für den >>>Flughafen<<< Wien muss
  nachgeholt werden;

- Gegenstand sind - grob gesprochen - die Ausbauten der letzten zehn
  Jahre, jedenfalls nicht nur - wie von den Medien vielfach
  berichtet - der Skylink;

- Das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich
  wird weitergeführt, wenn die nachträgliche UVP nicht entsprechend
  der Vereinbarung mit der Kommission durchgeführt wird ;

- Die Verletzung der UVP-Pflicht ist eindeutig und mittlerweile
  unstrittig;

- Derzeit sind die letzten Details der nachträglichen UVP in
  Ausarbeitung, Ende Februar sollen die Verhandlungsergebnisse im
  Internet veröffentlicht werden;

- Die nachträgliche UVP steht unter der Aufsicht der Kommission.

   Die Presseaussendung der Staatssekretärin Kranzl vom 25. Jänner
2008 ist inhaltlich nicht korrekt. Ebenfalls nicht korrekt ist auch
die von der >>>Flughafen<<< Wien AG immer wieder gegenüber den Medien
abgegebene Erklärung, die >>>Flughafen<<< Wien AG habe sich immer an die
österreichischen Gesetze gehalten. Da das österreichische Umweltrecht
auf dem Umweltrecht der Europäischen Union basiert, bedeutet die
Verletzung des einen automatisch die Verletzung des anderen.

Rückfragehinweis:
   Heger & Partner Rechtsanwälte
   für 27 >>>Fluglärm<<<-Bürgerinitiativen aus W, NÖ und B
   T: (+43 1) 595 48 18-0; F: (+43 1) 595 48 18-20;
   E: office@hegerpartner.com

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OTS0063    2008-02-08/09:55

080955 Feb 08

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